Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vermietungen und werden mit jeder Vermietung/Buchung anerkannt. Für Online-Buchungen gelten unsere zum Zeitpunkt der Buchung im Internet abrufbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sämtliche Preisangaben verstehen sich in Euro inkl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
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Das gemietete Fahrzeug darf nur von Personen, die im Mietvertrag bezeichnet sind, gefahren und bedient werden (Mindestalter 25Jahre, Besitz des Führerscheines seit 5 Jahren). Es ist verboten, das Fahrzeug an Dritte weiterzuvermieten oder auszuleihen.
Der Mieter übernimmt das Fahrzeug in betriebsbereitem Zustand (insbesondere min. 80% geladen). Es wird ein Übernahmeprotokoll erstellt, in dem eventuell vorhandene Schäden oder fehlendes Material erwähnt sein müssen. Unstimmigkeiten hat der Mieter bei Übernahme sofort zu melden.
Bei längerer Mietdauer (> 5 Tage) verpflichtet sich der Mieter, den Reifendruck zu prüfen. Bei Pannen dürfen Reparaturen nur nach Rücksprache mit dem Vermieter ausgeführt werden.
Kosten für das Laden/Tanken des Fahrzeuges während der Mietdauer sind vom Mieter zu tragen und werden bei Rückgabe verrechnet.
Der Mieter haftet für Schäden, die nicht auf vertragsgemäße Benutzung der Mietsache oder Unfälle zurückzuführen sind. Im Schadenfall hat der Mieter folgende Selbstbehalte zu tragen: € 1.000,00 bei Voll-Kaskoschäden, liegt der Schadensbetrag unter den Selbstbehaltskosten wird nur dieser verrechnet.
Bei jedem Schadenfall ist der Vermieter sofort zu informieren. Ferner sind in kürzester Frist die ausgefüllten Schadenformulare und Unfallprotokolle dem Vermieter zuzustellen.
Bei einem Verkehrsunfall ist der Unfallhergang festzuhalten, ohne eine Haftungs- oder Schuldanerkennung abzugeben. Die Polizei ist ausnahmslos an die Unfallstelle zu rufen. Bei einem Diebstahl ist die Polizei am Tatort unverzüglich zu benachrichtigen.
Bei einem Tierschaden ist dafür zu sorgen, dass die zuständigen Organe (Polizei, Wildhüter usw.) das Ereignis protokollieren oder der Tierhalter das Ereignis bestätigt. Reparaturen dürfen erst nach Zustimmung durch den Vermieter (welche nötigenfalls die Zustimmung der Versicherung einholen lässt) ausgeführt werden.
Wenn das Fahrzeug infolge unvorhergesehene Reparaturen für die vereinbarte Mietperiode nicht zur Verfügung gestellt werden kann, besteht für den Vermieter keine Ersatzpflicht. Für allfällige Kosten, die dem Mieter dadurch erwachsen, kann der Vermieter nicht belangt werden.
Um ein anderes Fahrzeug zu ziehen oder sonst zu bewegen, bei Motorsportveranstaltungen oder anderen Wettbewerben, im überladenen Zustand, d.h. mit einer Personenzahl oder Nutzlast, welche die im Fahrzeugausweis angegebenen Werte übersteigt, um Gefahrenstoffe irgendwelcher Art zu transportieren, zum Transport stark verschmutzter und / oder übelriechender Materialien, für Fahrten im Gelände oder auf nicht öffentlichen Straßen (z.B. Forststraßen), an Demonstrationen oder Kundgebungen.
Der Mieter hat sich an die StVO zu halten, allfällige Strafen werden den Mieter in Rechnung gestellt die unverzüglich vom Mieter zu entrichten sind.
Die Polizei meldet Verkehrsbussen und Verletzungen der Verkehrsregeln durch den Mieter immer an den Vermieter. Der Vermieter teilt der Polizei Name und Adresse des entsprechenden Mieters mit. Die Verfahrensführung mit allen Kostenfolgen (Vertretungskosten, Verfahrenskosten, Bussen usw.) obliegt dem Mieter.
Das Fahrzeug wir in einem technisch einwandfreien Zustand, sowie gereinigt an den Mieter übergeben. Im Fahrzeug herrscht striktes Rauchverbot, das verzehren von Speisen im Fahrzeug ist nicht gestattet.
Stellt der Vermieter eine übermäßige oder unsachgemäße Beanspruchung des Fahrzeuges fest, so ist er berechtigt, diese auf Kosten des Mieters in Ordnung zu bringen. Der Mieter wird schriftlich ermahnt, diese Beanspruchung zu unterlassen. Bei unsachgemäßer Behandlung des Fahrzeugs kann der Vermieter den Mietvertrag vorzeitig kündigen. Das Fahrzeug darf weder in einem durch Alkohol, Medikamente oder Drogen beeinträchtigten Zustand noch in einem sonstigen, die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigenden Zustand (z.B. Übermüdung oder Erkrankung) gefahren werden.
Im Vertrag sind die vereinbarten Kilometer inbegriffen (“Freikilometer”). Die Mehrkilometer sind vom Mieter zu dem im Vertrag für das Mietfahrzeug aufgeführten Preis zu bezahlen. Nicht gefahrene Freikilometer werden nicht gutgeschrieben oder angerechnet.
Aufgrund von fahrlässiger Handhabung verursachte Betriebsschäden (z.B. selbst verursachte Reifenschäden, überdurchschnittliche Beanspruchung durch unsachgemäße Bedienung, Falschbetankung, Beschädigung des Innenraumes durch Personen oder Tiere, mechanisch verursachte Schäden durch falsche Handhabung) und die damit verbundenen Folgekosten sind nicht durch die Versicherung gedeckt und werden vollumfänglich dem Mieter verrechnet. Der Mieter haftet dem Vermieter für jegliche Schäden am Fahrzeug, welche er in Verletzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder durch unsachgemäßen Gebrauch verursacht. Hat ein Dritter den Schaden verursacht, dem der Mieter das Fahrzeug überlassen oder den er im Fahrzeug befördert hat, so haftet der Mieter, wie wenn er selbst den Schaden verursacht hätte. Im Schadenfall ist der Vermieter umgehend zu benachrichtigen.
Sämtliche Änderungen gegenüber den im Vertrag gemachten Angaben (namentlich Namens- und Adressänderungen) sind dem Vermieter innerhalb von fünf Tagen schriftlich zu melden. Bis zum Erhalt des neuen Namens bzw. der neuen Adresse gelten Mitteilungen des Vermieters an die letzten bekannt gegebenen Namen bzw. an die letzte bekannt gegebene Adresse als gültig zugestellt.
Bei Stornierungen innerhalb von 24 Stunden vor Leistungsbeginn erheben wir 40% des vereinbarten Preises. Sofern keine Online Zahlungsmöglichkeit (Stripe (Kreditkarte), SOFORT) gewählt wurde, werden 40% in Rechnung gestellt.
Der Vermieter richtet sich bei der Verwaltung und Bearbeitung der personenbezogenen Daten nach den Vorschriften der österreichischen Datenschutzgesetzgebung. Der Vermieter ist berechtigt, zum Zweck des Vertragsabschlusses und der Abwicklung der gegenseitigen Vertragsleistungen Personendaten zu bearbeiten und entsprechende Datensammlungen anzulegen. Personendaten des Mieters dürfen ausschließlich im Rahmen der Geschäftstätigkeit des Vermieters Dritten bekanntgegeben werden. Adresshandel ist ausgeschlossen. Der Vermieter behält sich vor, sämtliche für die Prüfung (insbesondere Bonitäts- und Führerausweisprüfung) und Abwicklung erforderlichen Auskünfte bei öffentlichen Ämtern und Privaten einzuholen. Anmeldungen und Anträge können von der Versicherung ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.
Das Fahrzeug ist mit der für österreichische Autobahnen notwendigen Autobahnvignette versehen. Andere Gebühren wie Umweltpakete, Mautgebühren, Straßenverkehrsgebühren, Autobahnvignetten im Ausland sind nicht inbegriffen und sind vom Mieter zu tragen.
Es findet österreichisches Recht Anwendung.